Faq - Die Krämerin
Faq
Oft gefragtes kurz erklärt
Was ist die Krämerin?
Unverpackt-Laden, Regionalvermarkterin, Treffpunkt, Keimzelle für nachhaltige Projekte - in eine Schublade lässt sich die Krämerin nicht so einfach stecken. Im Kern verfolgt sie aber ein Ziel: ihren Beitrag zum nachhaltigen Leben und Wirtschaften beitragen und dabei Menschen die Möglichkeit geben, ihre Heimat mitzugestalten.
Was ist Unverpackt?
Das Unverpackt-Konzept basiert auf der Idee, Verpackungen (insbesondere aus Plastik) soweit es geht zu vermeiden. Dazu können Kund*innen zum Einkaufen beispielsweise eigene Behälter mitbringen und Lebensmittel aus Großgebinden abfüllen. Sollte es verpackte Produkte geben, wird aber auch dort auf Plastikfreiheit geachtet.
Was wird es im Laden zu kaufen geben?
Neben Nahrungs- und Genussmitteln wird das Sortiment auch Drogerieartikel, Reinigungsmittel und ähnliches Non-Food umfassen. Ein großer Schwerpunkt liegt auf unserer Käsetheke.
Muss ich Mitglied der Genossenschaft sein, um im Laden einkaufen zu dürfen?
Nein. Bei uns ist jede und jeder willkommen.
Warum eine Genossenschaft?
Die Genossenschaft ist eine Unternehmensform, bei der sich viele Menschen zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Dabei haben alle Genoss*innen nur eine Stimme, egal wie viele Anteile sie gezeichnet haben. So "gehört" das Unternehmen nicht einigen wenigen, sondern vielen!
Wer steckt dahinter?
Im Juli 2020 starteten die beiden Schwabmünchner Heike Uhrig und Konstantin Wamser das Projekt. Zwischenzeitlich ist ein kleines Team von etwa zehn Personen daraus erwachsen, die die Gründung und Ladeneröffnung maßgeblich vorantreiben.
Wo soll der Laden eröffnet werden?
Ihr findet uns in der Fuggerstr. 44 in Schwabmünchen.
Wann soll der Laden eröffnet Werden?
15. Oktober 2021
Wie kann ich mich noch einbringen?
Unsere Genossenschaft wird besser, indem mehr Menschen und Unternehmen mitmachen. Also am besten gleich noch einen oder mehr Anteile zeichnen.
Was kostet eine Beteiligung
Der sogenannte Pflichtanteil beträgt 200 € (das entspricht einem Genossenschaftsanteil). Es können jederzeit und freiwillig mehr Anteile zu je 200 € erworben werden.
Wie hoch ist mein finanzielles risiko?
Die sogenannte Nachschusspflicht ist per Satzung ausgeschlossen (§ 4). Das bedeutet, du haftest nur bis maximal zu dem Betrag, den du auch eingezahlt hast. So bleibt das Risiko überschaubar. Natürlich setzen wir alles daran, dass es nicht zu diesem Fall kommt.
Kann ich meine Mitgliedschaft wieder beenden?
Ja, die Regelung hierzu findet sich in der Satzung. Nach frühestens drei Geschäftsjahren kann die Mitgliedschaft sechs Monate zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Danach werden die gezeichneten Anteile wieder ausbezahlt.
Faq - Die Krämerin
Öffnungszeiten
Di, Do, Fr: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi, Sa: 09:00 - 13:00 Uhr
Die Krämerin
Fuggerstraße 44
86830 Schwabmünchen